HIER DIE WICHTIGSTEN PUNKTE. Alle weiteren im PDF zum Download.
Befahren und betreten des Betriebsgeländes nur auf Anweisung des Betriebspersonals Das Betreten von Maschinen, Anlagen, Halden und Böschungen ist für Unbefugte verboten.
Tragepflicht von Warnweste oder -jacke außerhalb von Fahrzeugen
Tragepflicht von Schutzhelm im Bereich von Sieb- und Brechanlagen sowie im Schwenkbereich von Baggern / Radladern
Tragepflicht von festem Schuhwerk außerhalb von Fahrzeugen
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Blogartikel 1
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