ABFALLVERWERTUNG

Abfälle für die Verwertung im Kiessandtagebau

Zum Zwecke der Wiedernutzbarmachung unseres Kiessandtagebaues Salzenforst dürfen bestimmte Abfälle als Verfüllmaterial verwertet werden. So wie der Kiesabbau unterliegt auch die Verfüllung des Tagebaurestloches dem Bergrecht, nicht wie bei einer Deponie dem Abfallrecht. Die Art und Menge der verwertbaren Abfälle, die Anforderungen an den Verfüllraum und die Annahmebedingungen sind in unserem 2001 genehmigten Abschlussbetriebsplan und den danach folgenden Änderungen und Ergänzungen festgelegt.

Annahme von Abfällen bis Z 2 möglich!

Grundlage für die Bewertung der in unseren Kiessandtagebau verwertbaren Abfälle bildet die LAGA TR Boden Stand 1997. Diese legt für bestimmte Stoffparameter, wie z.B. pH-Wert, verschiedene Schwermetalle, Chlorid und Sulfat Grenzwerte fest, nach denen die analysierten Abfälle in die entsprechenden Zuordnungsklassen von Z 0 bis Z 2 eingeteilt werden. Unser Verfüllraum ist in zwei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt. Der Verfüllbereich 1 ist für Abfälle mit Z 0 bis Z 1.2 zugelassen. Der Verfüllbereich 2 ist ein gesondert gesicherter Bereich in welchem Abfälle bis Z 2 eingebracht werden können. Dieser ist als technisches Bauwerk, bestehend aus einer dicken Lehmabdichtung, einer Drainageschicht und Schutzschichten aus Kies, errichtet. Die darin eingelagerten Abfälle werden so umlaufend eingeschlossen und das ungewollte Eindringen von Schadstoffen in die Umwelt wird so verhindert. 

Positivkatalog

Grundlage für die Bewertung der in unseren Kiessandtagebau verwertbaren Abfälle bildet die LAGA TR Boden Stand 1997. Diese legt für bestimmte Stoffparameter, wie z.B. pH-Wert, verschiedene Schwermetalle, Chlorid und Sulfat Grenzwerte fest, nach denen die analysierten Abfälle in die entsprechenden Zuordnungsklassen von Z 0 bis Z 2 eingeteilt werden. Unser Verfüllraum ist in zwei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt. Der Verfüllbereich 1 ist für Abfälle mit Z 0 bis Z 1.2 zugelassen. Der Verfüllbereich 2 ist ein gesondert gesicherter Bereich in welchem Abfälle bis Z 2 eingebracht werden können. Dieser ist als technisches Bauwerk, bestehend aus einer dicken Lehmabdichtung, einer Drainageschicht und Schutzschichten aus Kies, errichtet. Die darin eingelagerten Abfälle werden so umlaufend eingeschlossen und das ungewollte Eindringen von Schadstoffen in die Umwelt wird so verhindert. 

Bau- und Abbruchabfälle

Beton, AVV 170101,
bewehrt und unbewehrt

Ziegelbruch,
AVV 170102

Gemische aus Beton, Ziegel,
Fliesen und Keramik, AVV 170107

Boden und Steine,
AVV 170504

Abfälle vom Gießen von Eisen, Stahl und Nichteisenmetallen

Ofenschlacke,
AVV 100903 und AVV 101003

Gießformen und -sande nach dem Gießen,
AVV 100906, AVV 100908, AVV 101006, AVV 101008

Ofenausbruch und Feuerfestmaterial,
AVV 161104

Weitere Abfälle

Schlämme aus Süßwasserbohrungen,
AVV 010504

Strahlsandrückstände,
AVV 120117

Schamotteabfälle,
AVV 161106

Schlämme aus Süßwasserbohrungen,
AVV 010504

Straßenkehricht,
AVV 200303

Abfälle aus der Kanalreinigung,
AVV 200306

Annahmebedingungen für die Verwertung im Kiessandtagebau

Annahmevoraussetzungen:

Sonderregelung für Kleinanliefermengen:

Bei Anliefermengen in Gebinden bis zu 10 m³ bei einer Gesamtmenge bis 100 t oder 60 m³ je Abfallcharge ein und derselben Herkunft kann auf eine analytische Untersuchung des Abfallerzeugers verzichtet werden, wenn kein Kontaminationsverdacht besteht und eingeschätzt werden kann, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit die entsprechenden Zuordnungsgrenzwerte der LAGA TR Boden eingehalten werden. Voraussetzung ist ebenfalls ein durch den Abfallerzeuger vollständig und plausibel ausgefülltes Formular zur Annahmeerklärung, welches vor der Erstanlieferung durch uns bestätigt sein muss.

Annahmekontrolle:

Unser Betriebspersonal überprüft die angelieferten Abfälle an der Fahrzeugwaage oder nach der Verkippung auf Übereinstimmung mit der Annahmeerklärung sowie die organoleptischen Eigenschaften Aussehen, Konsistenz, Geruch und Farbe. Stimmt der Abfall nicht mit den Angaben der Annahmeerklärung überein oder sind unzulässige Verunreinigungen enthalten, lehnen wir die Annahme ab. Mehrkosten, welche durch bereits abgekipptes Material entstehen, hat der Abfallerzeuger bzw. Anlieferer zu tragen.

Unzulässige Abfallverunreinigungen:

Parameterliste und Formulare zu den Annahmeerklärungen

Annahmeerklärung für Bau- und Abbruch mit analytischer Untersuchung

Annahmeerklärung für Kleinanliefermengen ohne analytischer Untersuchung

Parameterliste und Zuordnungsgrenzwerte

Abfälle für die Verwertung auf dem Recyclingplatz

Auf unserem Recyclingplatz in Salzenforst nehmen wir Bau- und Abbruchabfälle an, welche wir zu einem hochwertigen Ersatzbaustoff verarbeiten oder zur Wiederverwendung aufbereiten können.

Beton, rein, bewehrt und unbewehrt, RC-1

Kantenlänge < 600 mm

Kantenlänge > 600 mm

Dachziegelbruch, Ton, rein

Naturstein, rein
(Bruch- und Mauersteine, Elemente, Findlinge)             

Abfälle zur weiteren Verbringung

Um den Handwerksbetrieben und Privatleuten unserer Umgebung einen unkomplizierten Entsorgungsweg zu bieten, nehmen wir auch kleine Mengen verschiedener Bau- und Abbruchabfälle an, welche nicht in unserem Kiessandtagebau zur Verfüllung verwertet werden können. Diese Abfälle werden bei uns gesammelt und anschließend in eine passende Entsorgungs- oder Verwertungsanlage verbracht.

Porenbeton,
AVV 170101, mit Störstoffen   

Baustoffe auf Gipsbasis,
AVV 170802, mit Störstoffen
(Gipskarton mit Anhaftung, Fermacell, Anhydritestrich)

Baustoffe auf Gipsbasis,
AVV 170802, ohne Störstoffe
(Gipskartonplatten ohne Anhaftung)    

Hölzer und Holzwerkstoffe aus dem Innenbereich,
AII

Hölzer und Holzwerkstoffe aus dem Außenbereich,
AIV

Eisen- und Stahlschrott,
AVV 170405

Sonstige Baustellenabfälle ohne gefährliche Stoffe,
AVV 170904

Preisanfragen

Bei Interesse an der Abgabe von Abfällen, bei Fragen oder für Preisauskünfte nutzen Sie bitte unseren E-Mail-Kontakt oder rufen Sie uns an.