Annahmebedingungen für die Verwertung im Kiessandtagebau
Annahmevoraussetzungen:
Sonderregelung für Kleinanliefermengen:
Bei Anliefermengen in Gebinden bis zu 10 m³ bei einer Gesamtmenge bis 100 t oder 60 m³ je Abfallcharge ein und derselben Herkunft kann auf eine analytische Untersuchung des Abfallerzeugers verzichtet werden, wenn kein Kontaminationsverdacht besteht und eingeschätzt werden kann, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit die entsprechenden Zuordnungsgrenzwerte der LAGA TR Boden eingehalten werden. Voraussetzung ist ebenfalls ein durch den Abfallerzeuger vollständig und plausibel ausgefülltes Formular zur Annahmeerklärung, welches vor der Erstanlieferung durch uns bestätigt sein muss.
Annahmekontrolle:
Unser Betriebspersonal überprüft die angelieferten Abfälle an der Fahrzeugwaage oder nach der Verkippung auf Übereinstimmung mit der Annahmeerklärung sowie die organoleptischen Eigenschaften Aussehen, Konsistenz, Geruch und Farbe. Stimmt der Abfall nicht mit den Angaben der Annahmeerklärung überein oder sind unzulässige Verunreinigungen enthalten, lehnen wir die Annahme ab. Mehrkosten, welche durch bereits abgekipptes Material entstehen, hat der Abfallerzeuger bzw. Anlieferer zu tragen.
Unzulässige Abfallverunreinigungen: